20.02.2024: Förderdarlehen ab 1,15% für klimafreundlicher Neubau von Wohngebäude (297, 298)

Ab dem 20. Februar ist es wieder möglich, zinsvergünstigte Kredite für energieeffizientes Bauen zu beantragen. Nachdem das Programm Ende 2023 vorübergehend ausgesetzt wurde, wird es nun wieder aufgenommen. Interessierte können erneut bei der staatlichen KfW-Bank Kredite zu attraktiven Konditionen beantragen.

Zusammenfassung des Förderprogramms

  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Mindestanforderung an das Gebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Ausgeschlossen sind folgende Vorhaben

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks

Folgende Personen/Institute werden gefördert

  •  Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer
  •  Wohneigentums­gemeinschaften
  •  Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen
  •  Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  •  Vermieterinnen und Vermieter
  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  •  soziale Organisationen und Vereine

 

 

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren (261)

Gefördert werden sämtliche energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, der in den Förderprodukten Anwendung findet. Unterschiedliche Zahlwerte geben an, wie effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist, wobei eine niedrigere Zahl eine höhere Energieeffizienz bedeutet.
Die Förderung schließt auch Baunebenkosten ein, die verschiedene Ausgaben im Rahmen der Sanierung umfassen können, wie zum Beispiel Architekten- und Ingenieurleistungen. Ebenso werden Wiederherstellungskosten berücksichtigt, die entstehen können, wenn beispielsweise die Außenwanddämmung verputzt oder Außenanlagen wie Zugangswege wiederhergestellt werden.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Die KfW unterscheidet zwischen „Effizienzhaus-EE“ (wird erzielt, indem erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs decken. Hierbei muss der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Teil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmalig installiert oder angeschlossen werden, und zuvor darf kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden gewesen sein. Selbst bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.) und „Effizienzhaus NH“ (wird erzielt, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt.)

Effizienzhaus Zuschuss in % je Wohneinheit Tilgungszuschuss mit WPB-Bonus Tilgungszuschuss mit serielles Sanieren – Bonus Tilgungszuschuss mit WPB und serielles Sanieren – Bonus
Effizienzhaus 40 EE oder NH 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 37.500 Euro)
35 % (bis zu 52.500 Euro) 40 % (bis zu 60.000 Euro) 45 % (bis zu 67.500 Euro)
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 24.000 Euro)
30 % (bis zu 36.000 Euro) 35 % (bis zu 42.000 Euro) 40 % (bis zu 48.000 Euro)
Effizienzhaus 55 EE oder NH 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 30.000 Euro)
30 % (bis zu 45.000 Euro) 35 % (bis zu 52.500 Euro) 40 % (bis zu 60.000 Euro)
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 18.000 Euro)
25 % (bis zu 30.000 Euro) 30 % (bis zu 36.000 Euro) 35 % (bis zu 42.000 Euro)
Effizienzhaus 70 EE 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 22.500 Euro)
25 % (bis zu 37.500 Euro)
Effizienzhaus 70 NH 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 22.500 Euro)
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 12.000 Euro)
Effizienzhaus 85 EE oder NH 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 15.000 Euro)
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 6.000 Euro)
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 15.000 Euro)
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag
(bis zu 6.000 Euro)

Worst Performing Building kennzeichnet ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.

Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus 70 EE WPB
  • Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB

Serielle Sanierung liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Einsatz vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente abseits der Baustelle erfolgt und diese dann an den bestehenden Gebäuden montiert werden. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass der handwerkliche Aufwand vor Ort im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung signifikant reduziert wird.

Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
  • Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan

Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.

Des Weiteren wird auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gefördert.

Bei frisch sanierten Immobilien, die erworben werden, sind energetische Sanierungsmaßnahmen, sofern die Kosten gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sind, förderfähig.

Zusätzlich wird gefördert:

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker, um den Lärmschutz bei stationären Geräten, wie beispielsweise Wärmepumpen, sicherzustellen.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, sofern eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Es ist zu beachten, dass laufende Lizenzgebühren für ein Nachhaltigkeitszertifikat nicht gefördert werden.

Sanierungsrechner

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