Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Die KfW unterscheidet zwischen „Effizienzhaus-EE“ (wird erzielt, indem erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs decken. Hierbei muss der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Teil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmalig installiert oder angeschlossen werden, und zuvor darf kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden gewesen sein. Selbst bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.) und „Effizienzhaus NH“ (wird erzielt, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt.)
Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit | Tilgungszuschuss mit WPB-Bonus | Tilgungszuschuss mit serielles Sanieren – Bonus | Tilgungszuschuss mit WPB und serielles Sanieren – Bonus |
Effizienzhaus 40 EE oder NH | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 37.500 Euro) |
35 % (bis zu 52.500 Euro) | 40 % (bis zu 60.000 Euro) | 45 % (bis zu 67.500 Euro) |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 24.000 Euro) |
30 % (bis zu 36.000 Euro) | 35 % (bis zu 42.000 Euro) | 40 % (bis zu 48.000 Euro) |
Effizienzhaus 55 EE oder NH | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 30.000 Euro) |
30 % (bis zu 45.000 Euro) | 35 % (bis zu 52.500 Euro) | 40 % (bis zu 60.000 Euro) |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 18.000 Euro) |
25 % (bis zu 30.000 Euro) | 30 % (bis zu 36.000 Euro) | 35 % (bis zu 42.000 Euro) |
Effizienzhaus 70 EE | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 22.500 Euro) |
25 % (bis zu 37.500 Euro) | ||
Effizienzhaus 70 NH | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 22.500 Euro) |
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Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 12.000 Euro) |
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Effizienzhaus 85 EE oder NH | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 15.000 Euro) |
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Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 6.000 Euro) |
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Effizienzhaus Denkmal EE oder NH | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 15.000 Euro) |
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Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag (bis zu 6.000 Euro) |
Worst Performing Building kennzeichnet ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.
Für „Worst Performing Building“ (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
Serielle Sanierung liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Einsatz vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente abseits der Baustelle erfolgt und diese dann an den bestehenden Gebäuden montiert werden. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass der handwerkliche Aufwand vor Ort im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung signifikant reduziert wird.
Für die „Serielle Sanierung“ (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
- Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan
Die Boni für „Worst Performing Building“ und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 Prozent gedeckelt.
Des Weiteren wird auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gefördert.
Bei frisch sanierten Immobilien, die erworben werden, sind energetische Sanierungsmaßnahmen, sofern die Kosten gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sind, förderfähig.
Zusätzlich wird gefördert:
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker, um den Lärmschutz bei stationären Geräten, wie beispielsweise Wärmepumpen, sicherzustellen.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, sofern eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Es ist zu beachten, dass laufende Lizenzgebühren für ein Nachhaltigkeitszertifikat nicht gefördert werden.
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