20.02.2024: Förderdarlehen ab 1,15% für klimafreundlicher Neubau von Wohngebäude (297, 298)

Ab dem 20. Februar ist es wieder möglich, zinsvergünstigte Kredite für energieeffizientes Bauen zu beantragen. Nachdem das Programm Ende 2023 vorübergehend ausgesetzt wurde, wird es nun wieder aufgenommen. Interessierte können erneut bei der staatlichen KfW-Bank Kredite zu attraktiven Konditionen beantragen.

Zusammenfassung des Förderprogramms

  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Mindestanforderung an das Gebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Ausgeschlossen sind folgende Vorhaben

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks

Folgende Personen/Institute werden gefördert

  •  Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümerinnen und Eigentümer
  •  Wohneigentums­gemeinschaften
  •  Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
  •  Unternehmen und kommunale Unternehmen
  •  Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  •  Vermieterinnen und Vermieter
  •  alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  •  Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  •  soziale Organisationen und Vereine