Die Sollzinsen und Effektivzinsen können beträchtlich voneinander abweichen. In der Regel liegt der Sollzins deutlich unter dem Effektivzins. Der Rechner ermöglicht es, den Effektivzins aus dem Sollzins zu berechnen und umgekehrt.  Die zukünftige Zinsentwicklung durch das finanzierende Kreditinstitut wird hierbei nicht berücksichtigen. Mit dem Rechner können Sie verschiedene Angebote für Baufinanzierungen miteinander vergleichen.

Wichtige Unterschiede zwischen Sollzins und Effektivzins

Banken unterscheiden zwischen Soll- und Effektivzinsen, wobei teilweise auch von Nominalzinsen die Rede ist. Es ist wichtig für Darlehensnehmer zu verstehen, wie sich diese Varianten unterscheiden.

Die Sollzinsen können mit dem „Nettopreis“ eines Darlehens verglichen werden, da sie die Zinskosten darstellen, die der Darlehensnehmer direkt an die Bank zahlt. Der effektive Jahreszins hingegen entspricht dem „Bruttopreis“, da er auch zusätzliche Kosten berücksichtigt. Diese können die finanzielle Belastung insgesamt erhöhen, da sie erst im Effektivzins einbezogen werden. Der Effektivzins zeigt die tatsächlichen jährlichen Kreditkosten und gilt insbesondere für Angebote mit festen Zinssätzen während der Laufzeit.

Tilgungsleistung beeinflusst den Effektivzins

Die Art der Tilgungsverrechnung kann die Differenz zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins beeinflussen. Wenn Tilgungsanteile erst später innerhalb der Rate verrechnet werden, zahlt der Kreditnehmer vorübergehend Zinsen für bereits getilgte Anteile. Dies wird im Effektivzins berücksichtigt, während der Sollzins unverändert bleibt. Es ist wichtig, die Details des Darlehensvertrags zu prüfen, da verschiedene Anbieter unterschiedliche Verfahren zur Verrechnung der Tilgung und zur Zinsberechnung haben können.

Beispiel für den Einfluss der Tilgungsverrechnung

Um den Einfluss auf die Kosten eines Darlehens zu verdeutlichen, soll ein Darlehen unter Freunden als Beispiel dienen: Frau A, Frau B und Frau C leihen sich jeweils 800 Euro von einem Freund. Die Freunde vereinbaren einen Sollzins von vier Prozent.

  • Frau A hat vereinbart, dass sie die gesamte Summe nach einem Jahr in einer Rate zurückzahlt. Sie schuldet ihrer Freundin zum Fälligkeitsdatum somit 800 Euro zuzüglich des Zinssatzes von vier Prozent, insgesamt 832 Euro. Der effektive Jahreszins entspricht dem vereinbarten Sollzinssatz.

  • Frau B dagegen zahlt das Darlehen in zwei Raten zu je 400 Euro zurück. Die erste Rate wird nach sechs, die zweite nach zwölf Monaten fällig. Ihre Freundin berechnet die Zinskosten pünktlich zum Zeitpunkt der Tilgung. Am Ende zahlt Frau B mit einem Sollzins von vier Prozent 30 Euro Zinsen. In diesem Beispiel liegt der effektive Jahreszinssatz sogar unter dem vereinbarten Sollzinssatz.

  • Frau C zahlt ebenfalls zwei Raten. Ihre Freundin berechnet Tilgung und Zinsanteil aber erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Deshalb zahlt Frau C insgesamt 832 Euro und profitiert nicht von der vorzeitigen Tilgungsrate.

Die Verrechnung der Tilgung kann daher den effektiven Jahreszins erheblich beeinflussen, insbesondere bei langfristigen Darlehen wie Immobilienkrediten.

Berücksichtigung zusätzlicher Kosten

Der Effektivzins berücksichtigt jedoch nicht alle Kosten, insbesondere nicht die Gebühren für Sicherheiten wie Notar- und Grundbuchkosten bei Immobilienfinanzierungen. Diese müssen separat in die Gesamtkosten einbezogen werden.

Wegfall der  Bearbeitungsgebühren

Früher haben Banken Bearbeitungsgebühren für Darlehen erhoben, die den effektiven Jahreszins deutlich erhöhten. Seit Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite als unzulässig erklärt. Dies betrifft auch Darlehen zur Finanzierung von Eigenheimen, da die Kosten für Beratung, Bonitätsprüfung und Vertragsausfertigung bereits in den Zinsen enthalten sind.

 

EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Seit März 2016 müssen Banken zusätzliche Kosten in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbeziehen, die früher als Gebühren separat ausgewiesen wurden. Dies führt dazu, dass sich der effektive Jahreszins leicht erhöht an. Ziel war es, die die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten zu verbessern. Zu den zusätzlichen Kosten fallen unter Anderem Gebühren für Wertgutachten oder Sachverständigenkosten.

Vergleichbarkeit des effektiven Jahreszinses

Die Bewertung und Vergleichbarkeit der Nominalzinssätze ist leicht einzuschätzen, wobei die Vergleichbarkeit des effektiven Jahreszinses nur eingeschränkt möglich ist, insbesondere bei unterschiedlichen Zinsfestschreibungsfristen. Es ist daher wichtig nur Angebote mit gleichen Laufzeiten zu vergleichen.

Zusätzliche Versicherungen

Die Kosten für zusätzliche Versicherungen wie Restschuldversicherungen sind nicht im effektiven Jahreszins enthalten und müssen separat betrachtet werden, da sie die Gesamtkosten der Finanzierung erhöhen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen

Der Sollzins zeigt die Zinskosten eines Kredits, während der effektive Jahreszins die Gesamtkosten berücksichtigt. Vergleichen Sie Angebote mit gleichen Laufzeiten, um eine genaue Einschätzung zu erhalten. Zusätzliche Kosten wie Versicherungen müssen separat betrachtet werden.

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Gregor John von Freyend
Finanzierungsspezialist

Sollzins-/Effektivzinsrechner