Ab dem 20. Februar ist es wieder möglich, zinsvergünstigte Kredite für energieeffizientes Bauen zu beantragen. Nachdem das Programm Ende 2023 vorübergehend ausgesetzt wurde, wird es nun wieder aufgenommen. Interessierte können erneut bei der staatlichen KfW-Bank Kredite zu attraktiven Konditionen beantragen.
Zusammenfassung des Förderprogramms
- für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Mindestanforderung an das Gebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit einplanen und überprüfen.
In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten
- die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Ausgeschlossen sind folgende Vorhaben
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Kauf eines Grundstücks
Folgende Personen/Institute werden gefördert
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine